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Das neue Krisensicherheitsgesetz und das kommunale Krisenmanagement

Arbeits­kreis 4 am Donnerstag 1.6.2023 von 09:00 - 11:30 Uhr

Kongress- und TheaterHaus Bad Ischl - Seminar 1-3 | auch im Livestream

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MD-Stv. Mag.

Wolfgang Müller

MBA

Geschäftsbereichsleiter für Organisation und Sicherheit, Stadt Wien

MD-Stv. Mag.
Wolfgang Müller, MBA

Bgm. Ing.

Josef Ober

Stadt Feldbach

Bgm. Ing.
Josef Ober

Magistratsdirektorin Mag.a

Ulrike Huemer

Stadt Linz

Magistratsdirektorin Mag.a
Ulrike Huemer

Sektionschef Dr.

Mathias Vogl

Bundesministerium für Inneres

Sektionschef Dr.
Mathias Vogl

AGENDA

AGENDA

Nach rund einem Jahr Vorbereitung wurde seitens der Bundesregierung am 26. Oktober 2022 das neue Krisensicherheitsgesetz präsentiert. 
Die Bundesregierung hat damit auf Grundlage eines einstimmigen Antrags aller Parlamentsparteien ein neues Regelwerk für das Krisenmanagement der Republik Österreich und aller Akteure erarbeitet. Kernpunkte des siebenseitigen Krisensicherheitsgesetzes sind die Definition von Krise, die Errichtung eines Lagezentrums, die Bestellung eines Krisenkoordinators und die Koordination zwischen allen Akteuren (Bund, Länder, Gemeinden und NGOs). Ein zentrales Ziel ist, mit rechtlichen Klarstellungen die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure auf Bundesebene zu verbessern. So soll erstmals eine einheitliche Definition des Krisenfalls auf Bundesebene und der damit verbundenen Gremien und Prozesse definiert werden.
So sind im Kapitel "Krisen- und Katastrophenschutz" rechtliche Klarstellungen im Hinblick auf Zuständigkeiten, Befugnisse und Informationsübermittlungen, die Erhöhung der gesamtstaatlichen Resilienz sowie das Treffen frühzeitiger Vorsorgemaßnahmen vorgesehen.
„Es ist im Wesentlichen ein Koordinationsgesetz" und greife nicht in die Kompetenzen der Beteiligten sein“, so damals der zuständige BMI Karner.

Krisenmanagement:

Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in den Städten und Gemeinden sind die ersten Ansprechpartner*innen für Menschen in jeder Lebenslage – auch gerade in Krisenzeiten.  Städte und Gemeinden sind dann besonders gefordert, wenn die Zeiten schwierig werden – und Herausforderungen gibt es gerade jetzt sehr viele – aber auch zahlreiche Lösungsansätze.
In der Phase des akuten Krisenmanagements fehlt jedoch in den Städten und Gemeinden in der Regel die Zeit und auch die Ressourcen für eine umfassende Reflexion der Dynamiken und Bewältigung der Krise sowie die Möglichkeit, die aus der Krise resultierenden Praxiserfahrungen gezielt zu bewahren, zu hinterfragen und weiterzuentwickeln. 
Gerade mit diesen Fragen will sich aber der gegenständliche Arbeitskreis beschäftigen, um Städte und Gemeinde auf eine solche Ausnahmesituation vorzubereiten und drängende Fragen schon vorab zu stellen, zu diskutieren und nach Möglichkeit auch zu beantworten. 
Folgende Fragen stehen hier im Vordergrund:

•    Was ist eine Krise?
•    Wie kann kommunale Resilienz langfristig gestärkt werden?
•    Was ist und wie ist kommunales Krisenmanagement gestaltet?
•    Was bedeutet das neue Krisensicherheitsgesetz für die Städte und Gemeinden?
•    Welche Rolle spielt hierbei Social Media in der Krisenkommunikation?

Darüber diskutieren die folgenden kommunalen Expert*innen unter der Moderation von Magistratsdirektor Mag. Martin Haidvogl aus Graz.   
 

Magistratsdirektor Mag.

Martin Haidvogl

Graz

Moderation

Magistratsdirektor Mag.
Martin Haidvogl

Dr.

Johannes Schmid

Organisation
Tel.: +43 (0)1 4000 89982
johannes.schmid@staedtebund.gv.at

Dr.
Johannes Schmid


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