Zutritt nur für Geimpfte und Genesene (2G)
Aufgrund der angehenden gesetzlichen Verschärfungen Richtung 2G für Großveranstaltungen möchten wir Sie informieren, dass am Städtetag 2021 in St. Pölten als Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr die 2G-Regel angewandt wird.
Damit ist eine Teilnahme am Städtetag 2021 nur noch für Geimpfte und Genesene (2G) möglich.
Zum Zutritt berechtigen somit
• ein Genesungsnachweis über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2 oder eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde, oder
• ein Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten 180 Tagen vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 infizierte Person ausgestellt wurde, oder
• ein Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenem Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte
- Zweitimpfung, wobei diese nicht länger als 360 Tage zurückliegen darf und zwischen der Erst- und Zweitimpfung mindestens 14 Tage verstrichen sein müssen,
- Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf,
- Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als 360 Tage zurückliegen darf,
- weitere Impfung, wobei diese nicht länger als 360 Tage zurückliegen darf und zwischen dieser und einer Impfung im Sinne des obigen 1. und 3. Punktes mindestens 120 Tage oder des 2. Punktes mindestens 14 Tage verstrichen sein müssen.
Explizit NICHT zum Zutritt berechtigt ein Nachweis
• einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines Antigentests auf SARS-CoV-2,
• über ein negatives Ergebnis eines SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung,
• eines negativen Testergebnisses eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 (PCR-Test) einer befugten Stelle, dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf.
• über neutralisierende Antikörper und
• gemäß § 4 Z 1 der COVID-19-Schulverordnung 2021/22 (Corona-Testpass).
Bei Vorhandensein von COVID-19-Krankheitssymptomen darf das Veranstaltungsgelände nicht betreten werden!
Weiters möchten wir Sie informieren, dass in allen während dem Städtetag 2021 eingesetzten Shuttle-Bussen FFP2-Maskenpflicht herrscht!
Alle Besucher*innen sind verpflichtet, abseits von Sitzplätzen sowie der Konsumation von Speisen und Getränken, eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil zu tragen.
Zu Ihrer zusäztlichen Sicherheit empfehlen wir Ihnen einen kostenlosen PCR-Test!
Zutrittskontrolle/Eintritt
Die Kontrolle des Covid-Zertifikats findet im Foyer des VAZ St. Pölten bzw. davor statt. Bitte rechnen Sie dazu etwas mehr Zeit ein und halten Sie vor dem Eingang den QR-Code ihres Covid-Zertifikats (z. B. Grüner Pass) zusammen mit einem Ausweisdokument mit Foto (z. B. Personalausweis) bereit.
Nach erfolgtem Check des QR-Codes Ihres Zertikats erhalten Sie ein Armband, das Sie bitte bis zum Schluss Ihrer Teilnahme am Städtetag sichtbar am Handgelenk tragen. Damit kann für Geimpfte bzw. Genesene ein mehrmaliges Kontrollieren vermieden werden.
Unbedingt mitzubringen ist auch Ihre Namenskarte, da diese infolge der Zugangserfassung vor Eintritt in die Veranstaltungshalle des VAZ St. Pölten gescannt wird. Ihre Namenskarte wird auch als Fahrkarte für den ÖV in St. Pölten gelten.
Auch bei den Abendempfängen wird es Einlasskontrollen geben. Bitte daher auch hier unbedingt Ihre Namenskarte und die jeweilige Einladung zum Abendempfang mitbringen.
Durch diese Kontrollen wird es zu Wartezeiten beim Zugang zu den Veranstaltungsorten kommen. Wir ersuchen Sie daher, sich zeitgerecht einzufinden.